Häufig gestellte Fragen

  • Ich möchte einen anderen Schulschließfachstandort?

    Sie können Ihren Wunsch per E-Mail formlos übermitteln.

  • Sind meine Sachen im Schließfach versichert?

    Eine Haftung für den Inhalt des Schulschließfaches wird von schliessfach.de grundsätzlich nicht übernommen. Alternativ bietet sich hier jedoch der Abschluss der angebotenen Versicherung der ERGO an. Die entsprechenden Versicherungsbedingungen finden Sie im Download.

  • Was darf ich alles im Schließfach lagern?
  • Darf ich mir ein Schließfach mit einem anderen Nutzer teilen?

    Grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um ein Geschwisterkind. Hintergrund dieser Regelung sind vertragliche Schwierigkeiten, da der Mieter immer nur eine Familie sein kann.

  • Habe ich einen Anspruch auf ein bestimmtes Schließfach?

    Sie können uns gern die gewünschte Größe und Standort des Schulschließfachs mitteilen. Wenn dieses noch frei sein sollte, werden wir Ihrem Wunsch natürlich entsprechen. Anderenfalls bekommen Sie von uns ein anderes Schließfach in der Schule zugeteilt, wobei wir bei der Auswahl des Schulschließfachs die Größe des Kindes berücksichtigen.

    Sollten Sie noch nicht wissen, welcher Schließfachstandort der günstigste für Ihr Kind ist, stimmen wir uns zu Beginn des Schuljahres mit der Schulleitung darüber ab. Falls aktuell sämtliche Schulschließfächer in der Schule vermietet sein sollten, kann es u. U. einige Wochen dauern, bis wir Ihnen ein Schulschließfach vermieten können. In diesem Fall müssen wir dann erst mit der Schulleitung Standorte für den Aufbau weiterer Schließfachanlagen abstimmen.

    Unter Umständen ist eine kurzfristige Vermietung nicht möglich. Dies ist der Fall, wenn aus Platzgründen keine weiteren Schulschließfächer in der Schule mehr aufgestellt werden dürfen. Hier müssen Sie leider auf Kündigungen anderer Mieter warten, wobei wir hier nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen gehen.

  • Wie komme ich in diesem Fall an meine Sachen im Schließfach ran?

    Jede Schule besitzt einen Zentralschlüssel, mit dem jedes Schließfach geöffnet werden kann. Dieser befindet sich im Regelfall im Sekretariat.

  • Was muss ich tun, wenn ich meinen PIN Code vergessen habe?

    Bitte rufen Sie unverzüglich die Hotline an.

  • Was muss ich tun, wenn ich den Schließfachschlüssel verloren habe?

    Bitte rufen Sie unverzüglich die Hotline an oder bestellen Sie im Serviceportal über das Kontaktformular einen Zweitschlüssel. Diesen werden wir am nächsten Werktag per Post an die Adresse im Mietvertrag senden. Es ist grundsätzlich verboten, sich im Vorfeld einen Zweitschlüssel bei Schlüsseldiensten fertigen zu lassen. Diese passen in der Regel nicht genau, was u. U. zu Beschädigungen des Schließfachschlosses führen kann.

  • Was passiert, wenn sich das Schulschließfach nicht öffnen lässt bzw. defekt ist?

    Melden Sie dies bitte sofort im Serviceportal über das Kontaktformular oder rufen Sie die Hotline an. Wir sind bestrebt, dieses Problem zeitnah zu beheben. Grundsätzlich sind Reparaturen kostenlos, es sei denn, es ist erwiesen, dass Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

  • Meine Bankverbindung hat sich geändert!

    Bitte melden Sie uns dies entsprechend. Sie können uns die neue Bankverbindung auch über das Formular im Serviceportal mitteilen.