Grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um ein Geschwisterkind. Hintergrund dieser Regelung sind vertragliche Schwierigkeiten, da der Mieter immer nur eine Familie sein kann.
Brauße und Lieberwirth GbR
Grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um ein Geschwisterkind. Hintergrund dieser Regelung sind vertragliche Schwierigkeiten, da der Mieter immer nur eine Familie sein kann.