Hier besteht für Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können jeweils zum Ende des Folgemonats das gemietete Schulschließfach in unserem Serviceportal kündigen. Der Schulabgang ist jedoch schriftlich nachzuweisen, den Nachweis können Sie dort hochladen. Eine mögliche Überzahlung werden wir Ihnen unter Benennung einer Bankverbindung zurückerstatten. Die Kosten eines nicht retournierten Schlüssels oder andere Forderungen werden hierbei in Abzug gebracht.