Mietbedingungen

  1. Mietsache
    schliessfach.de
    als Vermieter vermietet an den Mieter ein Schulschließfach an obiger Schule. Der Mietvertrag wird zwischen schliessfach.de und den Erziehungsberechtigten des Schülers geschlossen, sofern dieser nicht bereits selber volljährig ist. Bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages müssen alle geforderten persönlichen Daten entsprechend ausgefüllt werden, welche vollinhaltlich Vertragsbestandteil werden. Wird der Mietvertrag online abgeschlossen, werden die persönlichen Daten die im Anmeldeprozess abgefragt werden, Vertragsbestandteil. Ausschließlich der im Vertrag benannte Schüler ist zur Nutzung des Schulschließfaches berechtigt. Eine Untervermietung bzw. Überlassung an Dritte, eine Weiternutzung nach ausgesprochener Kündigung, die Teilung des Schulschließfaches mit einem anderen Kind (außer Geschwistern) sowie eine sonstige Weitergabe ist grundsätzlich untersagt. Ein Fachtausch unter Mietern ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

  2. Mietobjekt:

    Zu seinem Schulschließfach erhält der Mieter je einen Schlüssel oder einen PIN Code für das elektronische Zahlenschloss bzw. Vorhängezahlenschloss. Der Schließfachschlüssel geht dem Mieter auf dem Postweg zu. Der PIN Code wird ausschließlich an die im Mietvertrag angegebene E-Mail versandt. Für den Verlust bzw. die Beschädigung des Schließfachschlüssels haftet der jeweilige Mieter. Ein Ersatzschlüssel oder ein Ersatzvorhängezahlenschloss ist ausschließlich bei schliessfach.de über das Serviceportal oder die Hotline zu bestellen. Dieser wird dem Mieter am Tag der Verlustmeldung an die im Mietvertrag angegebene Adresse versandt. Das eigenständige Anfertigen eines Ersatzschlüssels durch Dritte (z.B. Schlüsseldienste) sowie die Verwendung eigener Vorhängeschlösser ist grundsätzlich nicht gestattet. Für die Erstellung und Übermittlung eines neuen PIN Codes werden pauschal 2,- € Verwaltungsgebühren berechnet. Die Schulschließfächer dienen lediglich der Aufbewahrung von Gegenständen des täglichen schulischen Bedarfs wie z.B.  Sportsachen, Schulranzen, Zeichensachen, Taschen, Heften, Büchern und sonstigen Lernmitteln. Smartphones, Notebooks, Geld, Spielkonsolen, Schmuck, Uhren und sonstige Wertgegenstände gehören nicht zum schulischen Bedarf und unterliegen keinerlei Haftung. Versicherungsschutz seitens schliessfach.de besteht grundsätzlich nicht. Dieser kann aber optional abgeschlossen werden (siehe Reiter Versicherung). Ein Rechtsanspruch bezüglich der Anmietung eines Schulschließfaches besteht nicht, insbesondere dann, wenn es keine freien Kapazitäten mehr gibt.  

  3. Mietzeit:

    Der Mietvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Dies trifft ebenso auf die optionalen Leistungen zu, es sei denn, sie werden separat gekündigt. Mietbeginn ist der Tag des Versandes des Schließfachschlüssel bzw. des PIN Codes und nicht der Tag des Mietvertragsabschlusses. Die Mietdauer kann beliebig oft verlängert werden

  4. Kündigung:

    Eine Kündigung des Schulschließfachs muss bis zum 31.05. des jeweiligen Schuljahres erfolgen und ist formlos sowie ohne Benennung von Gründen möglich. Der Eingang der Kündigung muss fristgerecht entweder per Post oder über das Kontaktformular im Serviceportal erfolgen. Der Mietvertrag und die damit verbundenen Mietzahlungen werden jedoch erst mit Rückgabe des Schließfachschlüssels beendet. Bei einem Schulwechsel/Schulende im laufenden Schuljahr steht dem Mieter durch Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 323 BGB) bei entsprechendem Nachweis ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Folgemonats zu. schliessfach.de steht ebenso ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Schuljahresende zu, wenn seitens der Schule bzw. des Schulträgers eine entsprechende Kündigung der Aufstellgenehmigung ausgesprochen wird. In jedem Fall hat die Schlüsselrückgabe auf dem Postweg direkt an schliessfach.deund nicht in der Schule – zu erfolgen. Der Schließfachschlüssel sollte hierzu auf dem Kündigungsschreiben unbedingt mit Klebeband fixiert werden. Ein Vorhängezahlenschloss muss nicht zurückgeschickt werden. Es verbleibt in geschlossenem Zustand am Schließfach. Das Schulschließfach ist vollständig zu entleeren, zu säubern und in den bei Übergabe vorhandenen Zustand zu bringen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Endreinigung seitens des Mieters, wird dies durch schliessfach.de durchgeführt und dem Mieter mit pauschal 5,00 € in Rechnung gestellt. Zurückgebliebene Gegenstände werden grundsätzlich nicht aufbewahrt. Die SEPA-Einzugsermächtigung erlöscht automatisch mit der Beendigung des Mietvertrages

  5. Miete:

    Die erste Miete ist mit Erhalt des Schließfachschlüssels fällig und ist als Jahrespauschale im Voraus zu zahlen. Für die nachfolgenden Mietjahre erfolgt die Rechnungslegung per E-Mail. Der Mietpreis ist ein Bruttobetrag, der die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhaltet. Sämtliche Beträge (Miete, Kaution, Ersatzschlüssel, optionale Leistungen etc.) werden per SEPA Lastschriftverfahren vom Konto des Mieters eingezogen. Dies erfolgt am 3. Werktag des Monats und wird dem Mieter vorab per Email mitgeteilt. Der Mieter erteilt schliessfach.de das entsprechende SEPA Lastschriftmandat. Wird eine Lastschrift von der angegebenen Bank nicht eingelöst, dann ist schliessfach.de berechtigt, die zusätzlich angefallenen Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

    Die genaue Höhe der Miete ist auf dem Mietvertrag ersichtlich bzw. wird Ihnen bei der Online-Anmietung entsprechend angezeigt. Sie hängt im Wesentlichen von der Größe und der Schlossvariante des Schulschließfaches ab. Weitere fixe Kosten (Kaution) und optionale Kosten (Versicherung, Reinigung, Regal) werden Ihnen an dieser Stelle ebenso mitgeteilt.

  6. Zahlungsverzug:

    Bei nicht fristgerechter Bezahlung und nach wiederholt erfolglosen Mahnungen wird der Mietvertrag seitens schliessfach.de fristlos gekündigt. In diesem Fall wird das betreffende Schließfachschloss ausgetauscht bzw. der PIN Code gesperrt und die sich im Schulschließfach befindlichen Sachen 3 Monate in Verwahrung genommen. Der Mieter wird aber hierbei trotzdem nicht von der ausgebliebenen Mietzahlung zzgl. angefallener Mahnkosten befreit. 

  7. Kaution:

    Der Mieter zahlt für ein Schulschließfach mit Schlüsselsystem/PIN Code/Vorhängezahlenschloss eine einmalige Kaution. Diese wird nach ordnungsgemäßer und fristgerechter Beendigung des Mietvertrages, dem Zurücksenden des Schließfachschlüssels und anschließender Kontrolle des Faches unverzinst auf das im Mietvertrag angegeben Konto erstattet. schliessfach.de ist berechtigt, ausstehende Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.   

  8. Beschädigungen:

    Defekte sind schliessfach.de über das Serviceportal unverzüglich anzuzeigen, damit diese zeitnah behoben und die Schulschließfächer von den Schülern auch ordnungsgemäß weiter benutzt werden können. Für die erforderlichen Reparaturkosten haftet der Mieter nicht, es sei denn, es kann ihm ein Verschulden nachgewiesen werden. Vorsätzliche Beschädigungen am Schließfach werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

  9. Pflichten des Mieters:

    Der Mieter bestätigt mit dem Mietvertragsabschluss die Richtigkeit seiner Daten. Kosten, die durch falsche Angaben entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. schliessfach.de übergibt das Schulschließfach in einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Der Mieter verpflichtet sich, es pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Zu jedem Schuljahresende ist das Schulschließfach restlos zu leeren, da in den Sommerferien Wartungsarbeiten stattfinden. Änderungen der Anschrift oder Namen sind schliessfachmieten.de über das Serviceportal unverzüglich mitzuteilen

  10. Sonstige Vereinbarungen:

    Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die Schule mit Hilfe eines Zentralschlüssels im Rahmen ihres Hausrechts, in Gefahrensituationen und bei Verdachtsfällen auf strafbare Handlungen ein jederzeitiges Zugriffsrecht zur Schließfachanlage hat. Die Schule ist ebenso befugt, schliessfach.de geänderte Adressdaten und Schulabgänge mitzuteilen.

  11. Widerrufsrecht:

    Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Erhält der Verbraucher den Fachzugang erst nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Widerrufsfrist, gewähren wir ihm zusätzlich und aus Entgegenkommen über die genannte gesetzliche Regelung hinaus die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Fachzugangs ohne Angabe von Gründen, aber mittels einer eindeutigen Erklärung an uns, vom Vertrag zu lösen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  12. Folgen des Widerrufs:

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen (Miete, Kaution, optionale Leistungen etc.), die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und zeitnah zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen des Widerrufs zusätzliche Entgelte berechnet. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch senden Sie den übermittelten Schließfachschlüssel auf dem Postweg an uns zurück. Im Falle einer bereits erfolgten Nutzung des Schulschließfachs sind Sie verpflichtet eine ordentliche Endreinigung durchzuführen. Sind beide Bedingungen erfüllt, verzichtet schliessfach.de für den Fall der vorübergehenden Nutzung auf eine anteilige Zahlungspflicht.   

  13. Datenschutz:

    schliessfach.de nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Diese sind jederzeit einsehbar unter: www.schliessfachmieten.de/Datenschutzerklaerung

  14. Versicherung:

    schliessfach.de bietet optional die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes von Wertgegenständen gegen Einbruch/Diebstahl an. Diese Leistung wird konkret von der Ergo Versicherung AG angeboten. Die entsprechenden Versicherungsbedingungen sind jederzeit unter www.schliessfachmieten.de/Versicherung