Der Mietvertrag beginnt grundsätzlich erst mit Erhalt des Schließfachschlüssels. Das genaue Datum ist auf der ersten Rechnung ersichtlich. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Mietdauer kann beliebig oft verlängert werden. Insbesondere im letzten Schuljahr sollte rechtzeitig an die Kündigung des Schulschließfaches gedacht werden.