Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?

Grundsätzlich räumen wir Ihnen ein 14 – tägiges Rücktrittsrecht ein, worauf wir Sie auch ausdrücklich im Mietvertrag hinweisen. Diesen Rücktritt müssen Sie uns schriftlich – auch per E-Mail – mitteilen. Nach Ablauf von 14 Tagen gilt der Mietvertrag als vollinhaltlich geschlossen. Nehmen Sie Ihr Rücktrittsrecht wahr, kommt es für die Zeit einer möglichen vorübergehenden Nutzung des Schulschließfaches zu keiner Kostenbelastung, solange Sie den Schließfachschlüssel an schliessfach.de zurückschicken. Im Idealfall senden Sie uns neben der Rücktrittserklärung auch gleich den Schlüssel zu. Im Falle der Nutzung des Schulschließfachs ist eine Endreinigung des Mieters durchzuführen.