Wie und zu wann kann ich den Mietvertrag kündigen?

Eine Kündigung des Schulschließfachs muss bis zum 31.05. des jeweiligen Schuljahres erfolgen und ist formlos sowie ohne Benennung von Gründen möglich. Der Eingang der Kündigung muss fristgerecht entweder per Post oder über das Kontaktformular im Serviceportal erfolgen. Der Mietvertrag und die Mietzahlung enden jedoch erst nach Rückgabe des Schließfachschlüssels an schliessfach.de.

Im Regelfall wird der Schließfachschlüssel zusammen mit der Kündigung zu schliessfach.de geschickt. Der Schließfachschlüssel sollte hierzu auf dem Schreiben unbedingt mit Klebeband fixiert werden. Auf keinen Fall darf der Schließfachschlüssel in der Schule abgegeben werden.

Leeren Sie bitte am letzten Schultag das Schulschließfach restlos. Zurückgebliebene Gegenstände werden von uns nicht aufbewahrt. Liegen sämtliche Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Mietkaution nach der Kontrolle des Faches entsprechend erstattet.