Eine Rückgabe der Lastschrift seitens Ihrer Bank ist ärgerlich und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese von uns nicht beeinflussbaren Bankgebühren müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen. Grundsätzlich setzen wir uns in einem solchen Fall per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Alternativ können Sie auch eine Überweisung tätigen.
Ist das Schulschließfach nach wiederholter Mahnung immer noch nicht bezahlt, sperren wir durch einen Schlosswechsel das betreffende Schulschließfach. Diese Maßnahmen sind leider mit zusätzlichen Kosten verbunden und entbinden Sie auch nicht von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung. Den Inhalt des Schulschließfaches verwahren wir 3 Monate auf.